1. Gefährdung der Leipheimer Trinkwasserversorgung.
Uns sind keine Untersuchungsergebnisse bekannt, wie sich der Polder auf das Leipheimer Trinkwasser auswirkt.
Auch existieren keine gesetzlichen Vorschriften, die den Abstand eines Flutpolders von einer Trinkwasserversorgung regeln. Hier sollten
gesetzlichen Regelungen gelten, die den Sicherheitsabstand von einem Einstau kontaminierten Wassers von einem Wasserschutzgebiet genau regeln.