5. Bauvorhaben müssen effiziente Steuermittelverwendung sein

Grundsätzlich muss die Beurteilung der Schadenspotentiale auf Basis des gesetzlichen HQ 100 nicht auf HQ extrem gemacht werden.  In unseren Diskussionsforen wurde von Handlungsspielraum gesprochen, der von der Wasserwirtschaft genauer spezifiziert werden sollte. Außerdem sind aus unserer Sicht die Flutpolder nur sinnvoll, wenn sie zum direkten Objektschutz einer vorgelagerten Stadt gebaut werden. Sie schützen also nur naheliegende Städte. Flutpolder, wie Leipheim haben so gut wie keine Auswirkung auf nachgelagerte Städte, wie Ingolstadt, Regensburg oder Passau, weil natürliche Verlandungsflächen den Effekt eines Flutpolders größtenteils wieder eliminieren. Soll also eine Stadt, wie Passau geschützte werden, wird dies am Besten dadurch geschehen können, dass eine unmittelbar geografisch naheliegender Polder gebaut wird. Im Falle des Flutpolders Leipheim wäre das die nachgelagerte Stadt  Günzburg, die jedoch wesentlich kostengünstiger durch einen Damm geschützt werden könnte. Der Bau eines Flutpolders in Leipheim wäre also reine Verschwendung von Haushaltsmitteln, weil es sich um einen „Placebopolder“ handeln würde. Haushaltsmittel sollten nur für klare gesetzlichen Zielvorgaben verwendet werden, nachdem sie das Parlament entsprechend bewilligt hat.

Norman Brix

post@kein-flutpolder-leipheim.de

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