6.3. Gesetzesinitiative Umlageverfahren für Hochwasserschutzkosten

Grundsätzlich soll das Verursacherprinzip für Hochwasserschutz gelten. Wer also das Hochwasser durch Versiegelung verursacht, muss es entweder zurückhalten oder dafür bezahlen. Natürlich ist dieses Prinzip nicht immer möglich, da große Städte nicht den Raum haben, dies zu leisten.

 

Ergänzend dazu könnte eine Gesetzesvorlage, für die das Parlament ein Umlageverfahren entwickelt, wonach für den Schutz vor Extremereignissen durch Baumaßnahmen im Oberlauf nicht der Staatshaushalt vorrangig belastet wird, sondern die Unterlieger einen finanziellen Beitrag leisten sollen.

Ebenso wie alle anderen wasserbezogene Gebühren (Brauchwasser / Abwasser / Niederschlagswasser / HQ100-Schutz) sollte auch hier vorrangig der profitierende Grundstückseigentümer herangezogen werden. Hier könnte ein demokratiestärkende Befragung, der  Grundstückseigentümer im Unterlauf erfolgen, inwieweit diese bereit sind durch eine einmalige und laufende Abgaben einen Teil dieser Schutzmaßnahmen zu bezahlen. (Dies wäre ein echtes Dialogverfahren!). Möglicherweise ergibt sich dann, dass zwar Geschenke in Form von HQ extrem-Schutzmaßnahmen im Oberlauf von den Unterliegern gerne gesehen werden, dass aber kein Unterlieger bereit ist hierfür Geld zu bezahlen, dass es also bewusst keinem wichtig ist. Dies würde das Bewusstsein in eine neue Richtung lenken. Möglicherweise ergibt sich aber auch dass die Unterlieger bereit sind, hierfür Geld aufzuwenden, was vermutlich die Akzeptanz bei den Oberliegern deutlich erhöht, wenn die Finanzierung nicht mehr allein über Haushaltsmittel erfolgt.

Norman Brix

post@kein-flutpolder-leipheim.de

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